Pflicht: Reisekrankenversicherung für Russland
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Für die Einreise in die Russische Föderation ist eine (Reise-/ Auslands-)Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 15.000 US-Dollar erforderlich. Von ihr gedeckt werden müssen vor allem Unfälle und plötzliche Erkrankungen. Ausländische Touristen schließen diese Versicherung in der Regel bei einer Gesellschaft ab, bei der sie - falls dies Fall ist - auch ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben bzw. die solche anbietet. Man sollte sich auf jeden Fall vorher vergewissern, dass diese Versicherungsgesellschaft auch Niederlassungen oder Vertretungen in den Städten unterhält, die auf dem Reiseplan stehen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Gesellschaft eine Rückversicherung mit einem ihrer russischen Partnerunternehmen abschließen.
Krankenhäuser in Moskau für Notfälle
In einer Notfall- und Extremsituation kann eine hochqualifizierte Beratung und Behandlung auch kostenfrei und unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Vorhandensein einer Reisekrankenversicherung im Moskauer Sklifosowski Forschungsinstitut des Gesundheitswesens stattfinden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Adresse des Instituts lautet:
Bolschaja Suharevskaja Ploschad, 3
(Tel.-Nr.: 280-4154).
Das Institut ist rund um die Uhr geöffnet.
Ein medizinischer Spezialist jeder Fachrichtung kann entweder nach Hause oder ins Hotel aus der städtischen Semaschko-Klinik Nr. 2 bestellt werden (Tel.-Nr. 238-3840). Dies ist aber eine kostenpflichtige Dienstleistung. In anderen Städten sollte man sich zwecks Organisation der Krankenbetreuung an die Reiseleitung oder das Hotelpersonal wenden.
(s. auch Beschreibung zu Apotheken in Russland)

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