Die besonderen Kategorien der Passagiere
Schwangere Frauen sowie Neugeborene
Bei Schwangeren, deren voraussichtliche Entbindung in weniger als 4 Wochen stattfinden soll, muss eine schriftliche Einwilligung des Hausarztes vorliegen. Dabei darf dieses ärztliche Attest nicht älter als 7 Tage vor dem Abflugtermin ausgestellt sein.
Es wird von den Ärzten nicht empfohlen, Neugeborene mitreisen zu lassen, die jünger als 7 Tage sind.
Reise mit Kindern
Jedem Erwachsenen wird ein Rabatt in Höhe von 90% für ein Kind im Alter von bis zu 2 Jahren gewährt (ohne Anspruch auf einen zusätzlichen Sitzplatz). Die Freigepäckgrenze beträgt pro Kind 10 kg. Auf Wunsch kann für das Kind auch ein zusätzlicher Sitzplatz reserviert werden, dann aber kostet das Flugticket wie für ein Kind im Alter von bis zu 12 Jahren. Für ein zweites, drittes sowie weitere Kinder unter 2 Jahren, die mit einem Erwachsenen zusammen reisen, kosten die Flugtickets ebenfalls wie für Kinder unter 12 Jahren.
Das Flugticket für ein Kind unter 12 Jahre kostet in der Regel 67% von dem Preis eines Erwachsenentickets im normalen (vollen) Tarif. Das Rabattsystem für spezielle Tarife ist gesondert geregelt. Das Flugticket beinhaltet einen Sitzplatz sowie ein bestimmtes zulässiges Freigepäck, dessen Menge von der Reiseklasse abhängig ist.
Kinder unter 2 Jahren müssen unbedingt von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden. Für Säuglinge, die jünger als 10 Monate sind und weniger als 10 kg wiegen, muss an Bord des Flugzeugs eine spezielle Babywiege zur Verfügung gestellt werden. Der Wunsch, eine solche Wiege bereitgestellt zu bekommen, sollte bei der Buchung der Tickets übermittelt werden, allerdings nicht später als 24 Stunden vor dem Abflug. Außerdem gibt es an Bord Wickeltische für Passagiere mit Säuglingen.
Besonderheiten für körperlich behinderte Passagiere
Die Fluggesellschaft stellt den Passagieren mit motorischen Störungen auf Wunsch einen speziellen Fahrstuhl bereit, dessen Kosten je Ein- bzw. Ausstieg sich auf 1.500 Rubel (bei den russischen Fluggesellschaften) bzw. 60 USD (bei anderen Fluggesellschaften) belaufen. Außerdem bekommen diese Passagiere Hilfe beim Ein- und Ausstieg, sowie spezielle behindertengerechte Sitzplätze. Solche Dienstleistungen sollten direkt bei der Buchung der Flugtickets beantragt werden, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem Abflug.
Kranke Passagiere sollten unbedingt ein ärztliches Attest dabei haben. Wenn der körperliche Zustand eines Fluggastes die Sicherheit an Bord des Flugzeugs beeinträchtigt bzw. ein Unbehagen den anderen Fluggästen bereitet, hat die Fluggesellschaft das Recht, die Beförderung eines solchen Passagiers abzulehnen.
Reise mit Tieren
Falls Sie sich entschieden haben, Ihr Haustier mit auf die Reise zu nehmen, sollte man das unbedingt bei der Buchung bzw. beim Erwerb des Flugtickets dem Vertreter der Fluggesellschaft mitteilen sowie die entsprechenden Einreisebedingungen des Bestimmungslandes aufmerksam durchlesen. Für die Beförderung von Haustieren ins Ausland (wie z. B. der Hunde, der Katzen der Vögel etc.) müssen ein tierärztliches Attest sowie die Ausreisegenehmigung für das Tier vorgelegt werden.
Für das Mitführen von Haustieren sowie Vögeln muss der Fluggast einen entsprechenden Container (eine Transportbox) zur Verfügung stellen. Dieser muss groß genug sein und über ausreichende Luftzufuhr verfügen. Der Boden muss wasserundurchlässig und mit einem absorbierenden Material beschichtet sein. Es ist nur in Ausnahmefällen gestattet, Tiere und Vögel in dicht abschließbaren Körben zu transportieren. Die Transportbox muss so bemessen sein, dass das Tier problemlos stehen, sich umdrehen und hinlegen kann. Da Ihr Haustier eine ganze Weile in der Transportbox bleiben muss, sollte sie so komfortabel wie möglich sein.
Man sollte unbedingt einen tierärztlichen Erste-Hilfe-Kasten sowie Konserven und Trockenfutter mit auf den Weg nehmen.
Zur Beförderung im Passagierraum ist in der Regel nur ein Tier in der entsprechenden Transportbox zugelassen (eine Katze, ein Hund bzw. ein Vogel). Falls das Gewicht des Tieres zusammen mit dem der Transportbox 8 kg überschreitet, ist die Beförderung nur in den Gepäckräumen gestattet.
Das Gewicht des Tieres sowie das der Transportbox werden nicht in das zulässige Freigepäck einkalkuliert, sondern müssen separat bezahlt werden. Kostenfrei mitgeführt werden dürfen nur zertifizierte Begleithunde.
Alleinreisende Kinder
Kinder im Alter zwischen 2 und 12 Jahren können die Flugreise auch ohne Begleitung von Erwachsenen antreten. In einem solchen Fall wird das Flugticket nach dem Erwachsenentarif ausgestellt und mit dem Vermerk „Pflege des Kindes erforderlich“ versehen. Die Pflege der kleinen Passagiere gehört zu den Pflichten des Servicepersonals der Fluggesellschaft.
Gemäß dem §20 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Ein- und Ausreiseordnung“ müssen die Kinder, die jünger als 18 Jahre sind und ohne Begleitung reisen, zusätzlich zu dem für alle Kinder unbedingt notwendigen Reisepass mit Visum über eine notariell (oder konsularisch) beglaubigte Einwilligung zur Ausreise von ihren Eltern, Pflegeeltern, Sorgeberechtigten bzw. ihrem Vormund verfügen. Bei den Kindern im Alter zwischen 2 und 12 Jahren wird in dem Flughafen ein entsprechender Antrag auf die Beförderung von alleinreisenden Kindern gestellt und die Erklärung ihrer Eltern hinzugefügt. Falls das Kind für einen Zeitraum von länger als 3 Monaten ausreist, muss die Erklärung der Eltern darüber hinaus von den entsprechenden Vormundschaftsbehörden bestätigt werden. In dem Flugticket wird ein entsprechender Vermerk über das Vorhandensein einer Vollmacht bzw. eines Einverständnisses angebracht, bestätigt durch die Unterschrift des Ticketkäufers. Man sollte unbedingt beachten, dass das Einverständnis beider Elternteile erforderlich ist.
Falls bei dem Erwerb von Flugticket für eine Gruppe von Kindern keine entsprechenden Vollmachten seitens ihrer Eltern vorgelegt werden können, muss die Organisation, die die Buchung und den Erwerb der Tickets durchführt, eine Bescheinigung darüber abgeben, dass ihr die Einwilligungen aller Eltern vorliegen; dies wird auch in dem Flugticket des Gruppenleiters vermerkt.
Ein Kind darf die Flugreise nur dann antreten, wenn:
- seine Begleitung bis zum Einstieg ins Flugzeug bei ihm bleibt;
- es in dem Zielflughafen empfangen wird
- es sich entweder nur um eine Hinreise handelt oder um Hin- und Rückreise ohne Zwischenlandungen bzw. ohne umzusteigen
Falls alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Fluggesellschaft die volle Haftung für das Kind bis zu dem Zeitpunkt der Übergabe an die Empfangspersonen im Zielflughafen.

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