Kasachstan: Präsident
Kasachstans Präsident und seine Aufgaben
Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew, ist die höchste Amtsperson des Staates Kasachstan |
Präsident Nursultan Nasarbajew der Präsident der Republik Kasachstan ist das Staatsoberhaupt und die ranghöhste Amtsperson Kasachstans und ist seit dem 1. Dezember 1991 als Präsident im Amt. Die präsidiale Staatsform der Regierung von Kasachstan wurde politischen rechtsstaatlichen Instituten entlehnt, die gegenwärtig in mehr als 63 Ländern der Welt existieren.
Der Präsident von Kasachstan bildet die Regierung und ernennt mit der Zustimmung des Parlaments den Premierminister von Kasachstan. Oberste Befehlshaber der kasachischen Streitkräfte ist der Präsident, er ernennt und entlässt das Oberkommando der Streitkräfte. Der Kasachische Präsident beteiligt sich an der Bildung des Oberhauses (Senat) des Parlaments. Der Präsident hat das Recht, über die Durchführung eines landesweiten Referendums zu entscheiden und unterzeichnet Gesetze und Erlasse mit Gesetzeskraft. Den Vorsitzenden des Rechnungshofes ernennt er, für eine Amtszeit von fünf Jahren, der unter anderem die Erfüllung des Staatshaushaltes kontrolliert. Präsident Nursultan Nasarbajew kann in außerordentlichen Situationen den Ausnahmezustand über das ganze Land verhängen. Der Präsident von Kasachstan entscheidet zudem über Begnadigungen.
Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew und der ehemalige Präsident Russlands Wladimir Putin |
Das Staatsoberhaupt hat zudedas Recht, das Parlament aufzulösen, wenn ein Misstrauensvotum des Parlaments gegenüber der Regierung vorliegt, wenn es das Parlament wiederholt ablehnt, der Ernennung des Premierministers zuzustimmen, wenn eine politische Krise aufgrund unüberwindbarer Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern des Parlaments oder zwischen dem Parlament und den anderen Zweigen der Staatsgewalt auszubrechen droht. Im Oktober 1998 initiierte Präsident Nursultan Nasarbajew die Durchführung einer Verfassungsreform. Nach den Beratungen mit den Abgeordneten, nach Beilegung einiger Unstimmigkeiten zwischen den Abgeordneten und dem Staatsoberhaupt anlässlich der Kernfragen der Verfassungsreform, wurden am 7. Oktober 1998 auf einer Sitzung von Senat (Oberhaus) und Mashilis (Unterhaus) die ersten Änderungen an der Verfassung von 1995 angenommen und im Gesetz „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen an der Verfassung der Republik Kasachstan" niedergelegt. Insgesamt wurden neunzehn Änderungen vorgenommen, die in unterschiedlicher Weise den verfassungsrechtlichen Status des Präsidenten und der Regierung sowie die Durchführung von Wahlen beeinflussten.
Die Ergänzungen und Änderungen enthalten unter anderem die Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten von Kasachstan von fünf auf sieben Jahre, die Aufhebung der Bestimmung, dass sich für die Gültigkeit von Wahlen nicht weniger als fünfzig Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen müssen, sowie eine Nachfolgeordnung im Falle eines vorfristigen Rücktritts, der Amtsenthebung oder des Todes des Präsidenten.
Am 27. Juni 2000 wurde bei einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern des Parlaments das Verfassungsgesetz „Über den ersten Präsidenten der Republik Kasachstan" angenommen.