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China: Zoll & Einfuhr

Zoll in China

Zoll in China, Ein-/Ausfuhr China

Zollvorschriften in China

Um Ihre China-Reise zu erleichtern, werden Ihnen die Bestimmungen des Chinesischen Zollamts wie folgt vorgestellt:

1. Zollverfahren für Ein- und Ausreisende China
Gemäß den chinesischen gesetzlichen Relgelungen müssen alle Gepäckstücke der Ein- und Ausreisenden vom Zollamt kontrolliert und eine Gepäckdeklaration wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.

2. Beschränkungen für ausgeführte Gegenstände


Gold- und Silberwaren

Die mitgenommen Gold- und Silberwaren sollen dem eigenen Bedarf entsprechen. Pro Person sind höchstens 50 g erlaubt. Weitere Gold und Silberwaren müssen beim Zollamt deklariert und ausgeführt werden. Wenn Chinareisende Gold- und Silberwaren (einschließlich handwerklicher Produkte wie eingelegter Schmuckwaren und Geschirre) mit eingeführten Devisen in den dafür bestimmten chinesischen Kaufhäusern kaufen, dürfen diese nur mit einer Sonderbescheinigung, ausgestellt von der Chinesischen Volksbank, ausgeführt werden.


Devisen

Für die Einfuhr von Devisen, Reiseschecks und Kreditkarten gibt es bei der Einreise keine Beschränkungen. Einreisende mit und ohne Aufenthaltserlaubnis in China können Bargeld von jeweils 2000 bzw. 5000 US-Dollar oder von anderen Devisen im gleichen Wert einführen, die aber in der Zollerklärung angegeben werden müssen. Eine Kopie dieses Formulars wird bei der Ausreise am Zoll verlangt, wenn die Devisen ausgeführt werden. Die Ausfuhr von nicht mitgeführten Devisen ist nur mit „Bescheinigung der mitgeführten Devisen" des Chinesischen Staatsamts für Devisenverwaltung gestattet.


Renminbi (RMB)

Bei der Ein- und Ausreise ist der Besitz von bis zu 20 000 Yuan RMB gestattet.
 

Antiquitäten

 Antiquitäten (einschließlich Werke verstorbener bekannter Künstler) müssen bei der Einfuhr am Zoll angegeben werden, wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Die Ausfuhr von nicht mitgeführten Antiquitäten ist nur mit einer Bescheinigung der Chinesischen Kulturverwaltungsbehörde gestattet und muss am Zoll angegeben werden. Bei Antiquitäten, die innerhalb von China gekauft wurden, müssen beim Zollamt das Prüfzeichen der Kulturverwaltungsbehörde Chinas und die Quittungen der Kaufhäuser vorgezeigt werden.

Für Antiquitäten, die nicht den roten Lacksiegel eines offiziellen Antiquitätengeschäfts tragen, wird außer der Bescheinigung der Chinesischen Kulturverwaltungsbehörde eine von ihr ausgestellte Ausfuhrerlaubnis verlangt. Nicht identifizierte und geprüfte Antiquitäten dürfen nicht ausgeführt werden. Wer beim Zollamt Antiquitäten nicht sachlich deklariert, wird gesetzlich verfolgt.  
  

Chinesische Arzneien

Jeder Ausreisende, der ins Ausland, nach Hong Kong oder Macao fährt, kann chinesische Arzneien im Wert von 300 bzw. 150 RMB ausführen. Beim Versand ins Ausland, nach Hong Kong oder Macao darf der Wert von 200 bzw. 100 RMB nicht überschritten werden. Für die chinesische Arzneien, die Chinareisende mit Devisen für eigenen Bedarf gekauft haben, müssen die Quittung und die Bescheinigung für den Devisenwechsel vorgelegt werden. Die Ausfuhr von Moschus ist verboten.
 

Reisesouvenirs in China

Reisesouvenirs und kunstgewerbliche Produkte, die in China mit Devisen gekauft wurden, dürfen in beliebiger Menge ausgeführt werden. Ausgenommen sind solche, die eine Exporterlaubnis oder Exportsteuer erfordern. Beim Zollamt sind die Quittung und die Bescheinigung für den Devisenwechsel vorzulegen.

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