Quarantänebestimmungen in China
Bei der Einreise nach China muss jede Person die gesetzlichen Gesundheitsverordnungen beachten und ein Formular über ihren Gesundheitszustand ausfüllen und abgeben.
Mikroben, menschliches Zellgewebe, Blutkonserven und Blutprodukte müssen bei der Quarantänestation registriert und abgegeben werden. Mitgeführte seuchenverdächtige Gepäckstücke aller Art werden überprüft; Lebensmittel, Getränke und Meeresfrüchte, die aus einem Seuchengebiet kommen oder von einer Infektionskrankheit verseucht werden, werden unter Verschluss genommen bzw. vernichtet.
Reisende aus Gebieten mit Gelbfiebergefahr müssen bei der Einreise ein gültiges Impfzeugnis vorweisen. Reisende ohne gültiges Impfzeugnis werden 6 Tage nach dem Verlassen der Seuchengebiete unter Quarantäne gestellt bzw. sofort geimpft. Sie können erst einreisen, wenn das Impfzeugnis in Kraft tritt.
Die Einreise von Personen, die an Infektionskrankheiten wie Aids, Lepra, Geschlechtskrankheiten und Lungentuberkulose sowie an Geisteskrankheiten leiden, ist nicht gestattet.
Quarantäne für Tiere und Pflanzen
Die Einfuhr von folgenden Gegenständen ist verboten: a. Tierische und pflanzliche Krankheitserreger (einschließlich Viren und Bakterien), Schädlinge und andere schädliche Lebewesen; b. Pflanzen und Tiere sowie deren Produkte aus Seuchengebieten; c. Tierische Leichen; d. Erde.
Mitgeführte Tiere und Pflanzen sowie Produkte, die nicht auf der Quarantäneliste stehen, müssen bei der Einreise registriert und ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden. Die Mitnahme von Tieren ist nur gestattet, wenn ein gültiges Impfzeugnis dafür vorgezeigt wird.
Wenn eine von der offiziellen Quarantänebehörde ausgestellte Bescheinigung wie z. B. ein Impfzeugnis und der Immunhinweis gegen Tollwut vorliegt, darf pro Person eine Katze oder ein Hund eingeführt werden.

Bestpreisgarantie

